In der Regel gibt es auf nahezu allen Friedhöfen Vorschriften,Ordnungen und Statuten, welche vor Aufstellung eines Grabmals eine Genehmigung seitens der Friedhofsverwaltung ect. erfordern.Es gibt aber auch die Ausnahme, einfach mal kurz bei der zuständigen Friedhofsverwaltung nachfragen.
Für diese Genehmigung wird in aller Regel eine Gebühr von seitens der Friedhosfverwaltung berechnet, die externen Gebühren trägt der Nutzungsberechtigte der Grabstätte.
Liegende Grabmale benötigen unter den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften grundsätzlich kein Betonfundament, keine zusätzliche Befestigung und/oder Verankerung, und können somit von jedermann einfach auf die Grabstätte gelegt werden.
Die nötigen Formulare bekommen Sie bei der zuständigen Friedhofsverwaltung und/oder bei uns. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gegen eine gesonderte Gebühr dabei und stellen ggf. den notwendigen Antrag für Sie. Es können dafür amtliche Gebühren anfallen, die ebenfalls durch den Grab-Nutzungsberechtigten zu tragen wären.
In jedem Fall ist es nötig sich vor dem Kauf die Genehmigung zu besorgen bzw. eine Abklärung mit der Friedhofsverwaltung nötig, der Käufer ist verantwortlich für die Genehmigung eines Grabmals. (Siehe unsere AGB)
Stehende Grabdenkmäler müssen in der Regel unter Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften mit einem Betonfundament und einer zusätzlichen Verankerung auf der Grabstätte versetzt werden. darunter zählen evt. auch Grabskulpturen ect. Das Versetzen muss in der Regel dann von einem Fachbetrieb übernommen werden. Nach Absprache und gegen Aufpreis übernehmen wír das gerne für Sie. Sie können sich aber auch einen anderen Betrieb Ihrer Wahl nehmen.
Grabeinfassungen dürfen in der Regel von jedermann auf der Grabstätte versetzt werden, aber auch hier bedarf es in der Regel einer vorherigen Genehmigung.
Klären Sie vor dem Kauf alle Fragen rund um die Genehmigung mit uns und/oder der Friedhofsverwaltung ab.
Hinweis: Lassen Sie sich nicht erzählen das Sie bei umbedingt bei einem ortsansässigen Steinmetz den Grabstein erwerben müssen oder nur ortsansässige Steinmetzen auf dem jeweiligen Friedhof zugelassen sind. Es besteht freie Steinmetzwahl. Wir sind ein Steinmetz - und Steinbildhauer Meisterbetrieb, Mitglied in der Handwerkskammer Berlin und eingetragen in der Steinmetzinnung Berlin. Zugelassen auf allen Friedhöfen bzw. können überall eine Tageszulassung beantragen.
Günstige und individuelle Grabmale und Grabsteine
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